Entdecken Sie die Welt der Fotografie, Videoaufnahmen, 3D-Visualisierung und Drohnenflüge in unserem Blog. Taunus-Copter bietet Ihnen spannende Einblicke, praktische Tipps und inspirierende Geschichten rund um diese Multimedia-Themen.
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Basierend auf den verfügbaren Informationen gibt es ab 2025 keine grundlegend neuen Drohnenregeln in der EU. Die wichtigsten Änderungen traten bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft. Hier sind die wesentlichen Punkte, die auch 2025 gelten werden:
Drohnenklassen und Betriebskategorien
- Die Einteilung in die Betriebskategorien OPEN, SPECIFIC und CERTIFIED bleibt bestehen.
- In der offenen Kategorie gelten weiterhin die Unterkategorien A1, A2 und A3 mit ihren spezifischen Regeln.
- Drohnen müssen eine CE-Klassifizierung (C0 bis C4) aufweisen, um in der offenen Kategorie betrieben werden zu können.
Registrierung und Führerschein
- Drohnenpiloten müssen sich beim zuständigen Luftfahrtbundesamt registrieren.
- Für Drohnen ab 250 Gramm ist ein EU-Drohnenführerschein erforderlich (EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis).
Flugbeschränkungen
- Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter.
- In der Unterkategorie A3 muss ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten eingehalten werden[6].
- Nachtflüge sind mit ausreichender Beleuchtung erlaubt, wobei ein grünes Blinklicht vorgeschrieben ist.
Übergangsregelungen
- Die Übergangsregelungen für Bestandsdrohnen ohne CE-Klassifizierung sind zum 1. Januar 2024 ausgelaufen[1].
- Ab 2024 dürfen nur noch Drohnen mit CE-Klassifizierung in den EU-Markt eingeführt werden.
Nationale Besonderheiten
- EU-Mitgliedstaaten können weiterhin eigene Regelungen für bestimmte geografische Gebiete (Geozonen) festlegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Drohnengesetzgebung kontinuierlich weiterentwickeln kann. Drohnenpiloten sollten sich regelmäßig über mögliche Aktualisierungen oder Änderungen informieren, um stets regelkonform zu fliegen.
Angaben ohne Gewähr
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